Ich frage da mal an, wie definierst Du mehr oder minder legal?
Hallo Stefan,
das ist ziemlich tricky. Um die ganze Problematik zu verstehen, müsstest Du den kompletten von mir verlinkten Artikel auf GE (s.o.) lesen.
Hier in Kürze die verschiedenen Aspekte, die zu meiner Bewertung führen:
- Der Dachträger inkl. Befestigung ist TÜV-geprüft inkl. TÜV-Siegel (Pro)
- Die offizielle Dachlast von ZOE/R5 sind aber 0 kg, daher dürfte eigentlich kein Dachträger montiert werden (Contra)
- Diese offizielle Dachlast ist allerdings nicht in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein/-brief) eingetragen, sondern steht nur im Benutzerhandbuch(!). Daher würdest Du damit bei einer Polizeikontrolle nicht auffallen bzw. die Ordnungshüter hätten nichts zu beanstanden. (Pro)
Spannend wird das Ganze eigentlich nur im Falle eines Unfalls, sofern z.B. bei einem Aufprall die Dachbox vom Dach fliegt und einen (Personen-)Schaden verursacht. Dann würde man (=Versicherung, Staatsanwaltschaft etc.) eventuell eine genaue Prüfung bzgl. Dachlast/Träger durchführen mit unklarem Ergebnis. Letzendlich müsste in solch einem Fall wohl der Nachweis geführt werden, dass die Dachlast ordnungsgemäß gesichert war.
Heißt also: prinzipiell kannst Du einen solchen Dachträger mit Dachbox etc. nutzen und es wird in der Praxis keine Probleme geben. Im Falle eines Unfalls ist die Rechtslage allerdings unklar. Wenn Du es noch tiefer Beleuchtet haben möchtest, dann bitte den GE-ZOE-Dachboxthread (s.o.) lesen.